Allgemeine Geschäftsbedingungen

Networkers GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Networkers GmbH erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

Angebote der Networkers GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Networkers GmbH oder mit dem Beginn der Lieferung der Leistung oder Ware durch die Networkers GmbH zustande.

 

§ 3 Lieferung

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angaben bestimmter Lieferfristen und Termine durch die Networkers GmbH stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Networkers GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

 

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Networkers GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Networkers GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Networkers GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Soweit eine Ursache im Sinne von Satz 1 die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann die Networkers GmbH eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann der Anbieter auch die Vergütung seines Mehraufwandes verlangen.

 

  1. Mit der Abgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Lieferung frei erfolgt. Wird die Ware vom Besteller abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über. Bei Lieferung an die Adresse des Bestellers geht die Gefahr nach erfolgter Lieferung auf den Besteller über.

 

§ 4 Zahlung

1. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.

 

2. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

 

3. Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom Anbieter anerkannt worden sind.

 

§ 5 Haftung der Networkers GmbH auf Schadensersatz

1. Die Networkers GmbH haftet gegenüber dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind.

 

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Networkers GmbH nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

3. Der Kunde ist verantwortlich für den korrekten Einsatz der Geräte und Programme sowie für die Datensicherung. Bei Datenverlust haftet die Networkers GmbH nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, daß die Networkers GmbH ihr obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

 

4. Soweit Ansprüche aus §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberührt.

 

 

§ 6 Haftung der Networkers GmbH für Schutzrechtsverletzungen

1. Die Networkers GmbH haftet dafür, daß ihre Leistungen im Bereich der europäischen Union frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Kunden von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

 

2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, daß eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die Networkers GmbH.

 

3. Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird die Networkers GmbH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen. Schadensersatzansprüche bleiben bei Verschulden der Networkers GmbH – im Rahmen von § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – unberührt.

 

4. Networkers GmbH ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihr gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

 

§ 7 Schweigepflicht der Networkers GmbH/Datenschutz

1. Networkers GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebs-geheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

2. Networkers GmbH ist berechtigt, Daten des Kunden im Rahmen der Auftragsab-wicklung automatisiert zu verarbeiten.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt gelieferte Ware Eigentum der Networkers GmbH. Verpfändung, Sicherungsübertragung oder Überlassung der Ware im Austausch sind dem Besteller nicht gestattet.

 

§ 9 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

 

§ 10 Sonstige Bestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

 

2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sind schriftlich zu fixieren.

 

3. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen und Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

 

4. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Networkers GmbH.

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